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507.03 |
München, 10. Juli 2003 |
Jugendhilfe
Familien- und Arbeitsministerin Stewens: Neue Förderung für sozial
benachteiligte junge Menschen - bis zu 10.000 Euro für ´Mikroprojekte`
In den bayerischen Gemeinden werden aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) ab Juli 2003 jeweils bis zu 10.000 Euro für sog.
Mikroprojekte zur beruflichen Förderung sozial benachteiligter junger
Menschen zusätzlich bereitgestellt. „Bezuschusst werden gezielt kleine
bürgerschaftliche Initiativen, Ortsvereine, Hilfsdienste und ähnliche
Maßnahmen, die innovative Ideen zur Verbesserung der Ausbildungs- und
Arbeitsmarktsituation von sozial benachteiligten Jugendlichen haben“,
teilte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München mit.
Die Jugendlichen sollen insbesondere bei dem schwierigen Übergang von
der Schule zum Beruf unterstützt und im Umgang mit Internet und PC „fit“
gemacht werden. „Diese lokalen Beschäftigungsinitiativen, die gleichzeitig
auch den Gedanken des bürgerschaftlichen Engagements weitertransportieren,
runden unser Gesamtpaket der Jugendberufshilfe ab“, erläuterte die
Ministerin. Mit der neuen Förderung unterstreiche der Freistaat Bayern im
Ländervergleich weiterhin seine Rolle als Hochburg in der
arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Während noch vor 10 Jahren 2,8
Mio. Euro in diese Aufgabe investiert wurden, waren es im Jahr 2002
bereits über 5,3 Mio. Euro. Zusätzlich werden in Bayern aus dem
Arbeitsmarktfonds pro Jahr rund 1,07 Mio. Euro und aus ESF-Mitteln im
Förderzeitraum 2000 bis 2006 insgesamt rund 33,5 Mio. Euro hierfür
eingesetzt.
Die besorgniserregende Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt
hat nach Stewens´ Worten besonders negative Folgen für sozial
benachteiligte junge Menschen. „Bei jungen Menschen, die aufgrund
individueller oder familiärer Probleme aus eigenem Antrieb auf dem
Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können, zeichnet sich ein sozialer
Sprengsatz ab, den es unbedingt zu entschärfen gilt. Wir brauchen deshalb
zusätzliche neue Förderangebote zur sozialen und beruflichen Integration
dieser jungen Menschen“, betonte Stewens. Die Bemühungen in Bayern gingen
allerdings ins Leere, wenn die Bundesanstalt für Arbeit ihre
Anpassungsprozesse auf dem Rücken der schwer vermittelbaren jungen
Menschen austrage. Stewens: „Benachteiligte und schwierige Jugendliche
dürfen von der Bundesanstalt nicht den Gemeinden und Jugendämtern
zugeschlagen werden. Und die Bundesregierung darf sich nicht zusätzlich
ihrer Verantwortung zu Lasten der Kommunen und Länder entziehen!“
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