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Juli 2003

507.03

München, 10. Juli 2003

Jugendhilfe

Familien- und Arbeitsministerin Stewens: Neue Förderung für sozial benachteiligte junge Menschen - bis zu 10.000 Euro für ´Mikroprojekte`

In den bayerischen Gemeinden werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ab Juli 2003 jeweils bis zu 10.000 Euro für sog. Mikroprojekte zur beruflichen Förderung sozial benachteiligter junger Menschen zusätzlich bereitgestellt. „Bezuschusst werden gezielt kleine bürgerschaftliche Initiativen, Ortsvereine, Hilfsdienste und ähnliche Maßnahmen, die innovative Ideen zur Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von sozial benachteiligten Jugendlichen haben“, teilte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München mit.

Die Jugendlichen sollen insbesondere bei dem schwierigen Übergang von der Schule zum Beruf unterstützt und im Umgang mit Internet und PC „fit“ gemacht werden. „Diese lokalen Beschäftigungsinitiativen, die gleichzeitig auch den Gedanken des bürgerschaftlichen Engagements weitertransportieren, runden unser Gesamtpaket der Jugendberufshilfe ab“, erläuterte die Ministerin. Mit der neuen Förderung unterstreiche der Freistaat Bayern im Ländervergleich weiterhin seine Rolle als Hochburg in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Während noch vor 10 Jahren 2,8 Mio. Euro in diese Aufgabe investiert wurden, waren es im Jahr 2002 bereits über 5,3 Mio. Euro. Zusätzlich werden in Bayern aus dem Arbeitsmarktfonds pro Jahr rund 1,07 Mio. Euro und aus ESF-Mitteln im Förderzeitraum 2000 bis 2006 insgesamt rund 33,5 Mio. Euro hierfür eingesetzt.

Die besorgniserregende Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt hat nach Stewens´ Worten besonders negative Folgen für sozial benachteiligte junge Menschen. „Bei jungen Menschen, die aufgrund individueller oder familiärer Probleme aus eigenem Antrieb auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können, zeichnet sich ein sozialer Sprengsatz ab, den es unbedingt zu entschärfen gilt. Wir brauchen deshalb zusätzliche neue Förderangebote zur sozialen und beruflichen Integration dieser jungen Menschen“, betonte Stewens. Die Bemühungen in Bayern gingen allerdings ins Leere, wenn die Bundesanstalt für Arbeit ihre Anpassungsprozesse auf dem Rücken der schwer vermittelbaren jungen Menschen austrage. Stewens: „Benachteiligte und schwierige Jugendliche dürfen von der Bundesanstalt nicht den Gemeinden und Jugendämtern zugeschlagen werden. Und die Bundesregierung darf sich nicht zusätzlich ihrer Verantwortung zu Lasten der Kommunen und Länder entziehen!“

10. Juli 2003

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